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   SG Stade, 07.03.2012 - S 16 AL 22/10   

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SG Stade, 07.03.2012 - S 16 AL 22/10 (https://dejure.org/2012,124140)
SG Stade, Entscheidung vom 07.03.2012 - S 16 AL 22/10 (https://dejure.org/2012,124140)
SG Stade, Entscheidung vom 07. März 2012 - S 16 AL 22/10 (https://dejure.org/2012,124140)
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  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 54/00 R

    Teilarbeitslosengeldanspruch - Entstehung - Teilarbeitslosigkeit - zwei

    Auszug aus SG Stade, 07.03.2012 - S 16 AL 22/10
    Hierzu hat der Senat bereits entschieden, es könne - entgegen der Begründung im ange-fochtenen Bescheid und der Revisionsbegründung - nicht von dem Grundsatz ausgegangen wer-den, dass bei einem Arbeitgeber immer nur ein Beschäftigungsverhältnis bestehen kann (BSGE 88, 180, 186 = SozR 3-4300 § 150 Nr. 1).

    Im Rahmen der hierbei vorzunehmenden Abgrenzung kommt der formalen arbeitsvertraglichen Ausgestaltung lediglich eine Indizfunktion zu (angedeutet in BSGE 88, 180, 187 = SozR 3-4300 § 150 Nr. 1).

  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 12/01 R

    Teilarbeitslosengeldanspruch - Teilarbeitslosigkeit - Verlust einer von zwei

    Auszug aus SG Stade, 07.03.2012 - S 16 AL 22/10
    Unter Berücksichti-gung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Az: B 7 AL 12/01 R) komme die Gewährung von Teilarbeitslosengeld dann, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Beschäf-tigungen bei einem Arbeitgeber ausgeübt habe, nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht.

    Die Kammer folgt nach eigener Prüfung der von beiden Beteiligten zitierten Rechtspre-chung des BSG im Urteil vom 6. Februar 2003 (B 7 AL 12/01 R, BSGE 90, 270 ff).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus SG Stade, 07.03.2012 - S 16 AL 22/10
    Jede Beschäftigung setzt - ob im bei-tragsrechtlichen oder leistungsrechtlichen Sinn - nach der ständigen Rechtsprechung des Bun-dessozialgerichts (BSG) voraus, dass der Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber persönlich abhän-gig ist, also in einen Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4; BSGE 70, 81, 82 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 8; BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus SG Stade, 07.03.2012 - S 16 AL 22/10
    Jede Beschäftigung setzt - ob im bei-tragsrechtlichen oder leistungsrechtlichen Sinn - nach der ständigen Rechtsprechung des Bun-dessozialgerichts (BSG) voraus, dass der Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber persönlich abhän-gig ist, also in einen Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4; BSGE 70, 81, 82 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 8; BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus SG Stade, 07.03.2012 - S 16 AL 22/10
    Jede Beschäftigung setzt - ob im bei-tragsrechtlichen oder leistungsrechtlichen Sinn - nach der ständigen Rechtsprechung des Bun-dessozialgerichts (BSG) voraus, dass der Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber persönlich abhän-gig ist, also in einen Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4; BSGE 70, 81, 82 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 8; BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus SG Stade, 07.03.2012 - S 16 AL 22/10
    Jede Beschäftigung setzt - ob im bei-tragsrechtlichen oder leistungsrechtlichen Sinn - nach der ständigen Rechtsprechung des Bun-dessozialgerichts (BSG) voraus, dass der Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber persönlich abhän-gig ist, also in einen Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4; BSGE 70, 81, 82 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 8; BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).
  • BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 96/92

    Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Arbeitslosigkeit - Beurteilung nach

    Auszug aus SG Stade, 07.03.2012 - S 16 AL 22/10
    Kernbestand eines Be-schäftigungsverhältnisses ist eine Beziehung, die die Leistung von Arbeit unter persönlicher Ab-hängigkeit einer Person von einer anderen zum Inhalt hat (BSGE 73, 90, 93 f = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4; BSGE 82, 118, 121 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 8).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 32/97 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - Strafgefangener - Arbeitspflicht

    Auszug aus SG Stade, 07.03.2012 - S 16 AL 22/10
    Kernbestand eines Be-schäftigungsverhältnisses ist eine Beziehung, die die Leistung von Arbeit unter persönlicher Ab-hängigkeit einer Person von einer anderen zum Inhalt hat (BSGE 73, 90, 93 f = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4; BSGE 82, 118, 121 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 8).
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